Aus dem Gemeinderat vom 10.08.2026

13.08.2026

Informationen aus dem Gemeinderat vom 10.08.2026

Neue Zuständigkeit für Friedhofsgärtnerei und Bestattungen ab 2027
Der langjährige Friedhofgärtner, Jürg Soltermann wird Ende 2026 in den wohlverdienten Ruhestand treten. Im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsverfahrens wurde für die Nachfolge die Hänni Gartenbau AG aus Forst-Längenbühl ausgewählt. Der entsprechende Dienstleistungsvertrag wurde abgeschlossen und tritt per 1. Januar 2027 in Kraft. Die Hänni Gartenbau AG übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben der Friedhofsgärtnerei sowie der Bestattungen. Der Gemeinderat dankt Jürg Soltermann an dieser Stelle für seinen langjährigen und engagierten Einsatz.

Nachfolge Gemeindeschreiberin per 01.10.2026
Der Gemeinderat freut sich, dass die vakante Stelle der Gemeindeschreiberin nahtlos besetzt werden konnte. Die bisherige stellvertretende Gemeindeschreiberin, Isabel Rufener wird das Amt per 1. Oktober 2026 übernehmen. Mit ihrer bisherigen Tätigkeit verfügt sie über fundierte Kenntnisse der Gemeindeverwaltung und ist mit den Abläufen und Aufgaben bereits bestens vertraut.

Personalverordnung: öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat die Teilrevision der Personalverordnung (Anhang I) rückwirkend per 1. Juli 2026 genehmigt. Die Änderungen beziehen sich auf die Anpassung der Gehaltsstufen durch den Kanton Bern per 01.07.2026 und der Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Wattenwil. Die entsprechende Publikation zur öffentlichen Auflage erfolgt im Thuner Amtsanzeiger.

Totalrevision Reglement über die schulergänzende Tagesbetreuung (Tagesschulregle-ment): Fakultatives Referendum
Die Tagesschule soll neu eine Ferienbetreuung anbieten. Das geltende Tagesschulreglement enthält keine ausreichende Rechtsgrundlage für ein entsprechendes Ferienbetreuungsangebot. Das Reglement wurde deshalb vollständig überarbeitet. Das neue Reglement über die schulergänzende Tagesbetreuung beschränkt sich auf die grundlegenden Bestimmungen und die notwendigen Rechtsgrundlagen. Die organisatorischen und betrieblichen Einzelheiten werden auf Verordnungsstufe erlassen.

Der Beschluss der Totalrevision unterliegt dem fakultativen Referendum gem. Art. 34 und 35 der Gemeindeordnung Wattenwil. Mindestens fünf Prozent der in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement über die schulergänzende Tagesbetreuung (Tagesschulreglement) der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Die Referendumsfrist dauert 13.08.2026 bis 12.10.2026. Während dieser Zeit liegt das Reglement öffentlich bei der Ge-meindeverwaltung Wattenwil auf bzw. kann auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Sicherheitsinspektion Spielplätze: Genehmigung Nachkredit
Bei verschiedenen Spielgeräten auf den öffentlichen Spielplätzen wurden Mängel festgestellt. Um den Zustand der Anlagen fachgerecht beurteilen und den erforderlichen Handlungsbedarf ermitteln zu können, wurde eine qualifizierte Fachfirma mit der Überprüfung beauftragt. Für diese Abklärungen wurde ein Nachkredit von CHF 9'700.000 bewilligt.

Sanitäranlage Mehrzweckgebäude Hagen: Genehmigung Nachkredit
Die WC-Anlage in der Aula weist Sanierungsbedarf auf und soll entsprechend erneuert werden. Der Gemeinderat stimmte für die notwendigen Sanierungsarbeiten einem Nachkredit von CHF 9'000.00 zu. 

Nacheinkaufsgebühr Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid: Genehmigung Nachkredit
Gemäss dem Organisationsreglement der Wasserversorgung Blattenheid wird alle fünf Jahre aufgrund der Zunahme der Einwohnerzahl eine Nacheinkaufsgebühr fällig. Seit der letzten Verrechnung im Jahr 2021 ist die Bevölkerung stark gewachsen, weshalb eine Gebühr von
CHF 81'000.00 geschuldet wird. Aufgrund des höheren Wasserverbrauchs ist zudem ein Nachkredit von CHF 16'000 auf dem Budgetkredit erforderlich. Der Gemeinderat hat deshalb einen Nachkredit von insgesamt CHF 97'000.00 genehmigt.

Genehmigung diverser Kreditabrechnungen
Folgende durch die Resultateprüfungskommission geprüfte Kreditabrechnungen konnten abgeschlossen und genehmigt werden: 

- Ablösung Server der Oberstufe: Der bewilligte Kredit von CHF 36'000.00 schliesst mit einer Kreditüberschreitung von 15'877.40 ab. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Nachkredit genehmigt.
- Ablösung Gerätepool der Primarschule: Der bewilligte Kredit von CHF 78'000.00 schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 929.00 ab.

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