Aus dem Gemeinderat vom 23.03.2026 und 22.04.2026
24.04.2026
Informationen aus dem Gemeinderat
Genehmigung verschiedener Kredite
Die BKW Energie AG hebt im Perimeter des Wydimattwegs, der Fröschgasse und der Ha-genstrasse die Elektro-Freileitung auf und ersetzt diese mit einer neuen erdverlegten Leitung.
Die gemeindeeigene Liegenschaft an der Hagenstrasse 11 ist an die betroffene Freileitung angeschlossen und soll in diesem Zusammenhang an die neue unterirdische Leitung erschlossen werden. Für die Hausinstallation wurde ein Nachkredit von CHF 4'800.00 genehmigt.
Da die neue Elektroleitung teilweise in den Fahrbahnbereich verlegt wird, muss die Gemeindestrasse halbseitig aufgebrochen werden und der Strassenbelag erneuert werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Strassenbelag über die gesamte Strassenbreite zu erneuern und hat hierfür einen Nachkredit von CHF 23'000.00 genehmigt. Gleichzeitig werden die Schachtabdeckungen Abwasser ersetzt, welche dem vorhanden Budgetkredit 2026 mit
CHF 4’000.00 belastet werden.
Keine ausserordentliche Gemeindeversammlung
In der Jahresplanung 2026 wurde vorsorglich der Termin einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung vorgesehen. Da keine wichtigen Traktanden anstehen, findet am 11. Juni 2026 keine Gemeindeversammlung statt.
Genehmigung diverser Kreditabrechnungen
Verschiedene Kreditabrechnungen konnten abgeschlossen und gestützt auf die Anträge der Resultateprüfungskommission genehmigt werden:
• Verkehrsmassnahmen Schmittestrasse/Brunismattstrasse: Der bewilligte Kredit vonCHF 72'000.00 schliesst mit einer Kreditunterschreitung von CHF 48'486.00
• Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Hagen: Der bewilligte Kredit vonCHF 135'000.00 wird um CHF 3'817.85 unterschritten.
• Strassensanierung Sägeweg: Der bewilligte Kredit von CHF 28'000.00 schliesst mit einer Kreditüberschreitung von CHF 14’494.55 ab.
• Sanierung Mettleneggenstrasse: Der bewilligte Kredit von CHF 24'000.00 schliesst mit einer Kreditüberschreitung von CHF 2'452.10 ab.
• Ersatz Strassenlampen: Der bewilligte Kredit von CHF 20'000.00 kann mit einer Kreditunterschreitung von 538.75 abgeschlossen werden.
• Planungskredit Verkehrsrichtplan: Der bewilligte Kredit von CHF 127'300.00 schliesst mit einer Kreditüberschreitung von 17'429.43 ab.
• Verkehrskonzept Schmittestrasse: Der bewilligte Kredit von CHF 35'000.00 wird um CHF 797.55 unterschritten.
• Verlegung Trinkwasserleitung Vorgasse: Der bewilligte Kredit von CHF 96'500.00 kann mit einer Kreditunterschreitung von CHF 80'498.30 abgeschlossen werden.
• Verlegung Trinkwasserleitung Gässli: Der bewilligte Kredit von CHF 77'500.00 schliesst mit einer Kreditüberschreitung von CHF 2'975.50 ab.
• Verlegung Trinkwasserleitung Grundstrasse: Der bewilligte Kredit von CHF 106'000.00 schliesst mit einer Kreditüberschreitung von CHF 4'543.65 ab.
• Verlegung Trinkwasserleitung Gässli-Musterplatz: Der Kredit von CHF 43'000.00 kann mit einer Kreditunterschreitung von CHF 39'795.80 abgeschlossen werden.
• Generelle Wasserversorgungsplanung GWP: Der bewilligte Kredit von CHF 35'000.00 schliesst mit einer Kreditüberschreitung von 1'936.95 ab.
• Hochwasserschutz Seitengräben und -bäche: Der Kredit wird mit einer Überschreitung von CHF 26'261.05 abgerechnet.
• Projektierung Geschiebesammler Dornerebächli: Der bewilligte Kredit von CHF 14'000.00 wird um CHF 1'974.90 unterschritten.
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
