Datenschutz - Datenbekanntgabe- Listenauskünfte

Bekanntgabe von Personendaten
Damit eine Gemeinde ihre Aufgaben erfüllen kann, muss sie Daten von Personen, insbesondere im Bereich Einwohnerkontrolle, erheben können. An diesen Personendaten sind auch andere Stellen und Private interessiert. Die Einwohnerkontrolle muss Personendaten einer Amtsstelle bekannt geben, wenn diese gesetzlich dazu verpflichtet oder ermächtigt ist (z.B. Polizei, Betreibungsamt, Zivilstandsamt, Untersuchungsrichteramt, usw.). Auch an private Personen können die freien Einwohnerdaten (siehe unten) einer Einzelperson bekannt gegeben werden, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin ein schützenswertes Interesse (berechtigter Grund, z.B. Versicherung sucht neue Adresse einer versicherten Person, Firma sucht neue Adresse einer Person für Rechnungsstellung) nachweist. Das Gesuch muss schriftlich und begründet sein oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Bei den genannten Datenbekanntgaben handelt es sich um Einzelauskünfte.
Eine weitere Form der Datenbekanntgabe sind die sogenannten Listenauskünfte. Das heisst die systematisch geordnete Bekanntgabe von Daten einer bestimmten Personenkategorie (z.B. Adressen Senioren für Frauenverein, Adressen Jugendliche für Jungschützenkurs oder andere Vereine). Diese Listenauskünfte müssen vom Gemeinderat bewilligt werden. Für kommerzielle Zwecke (Werbung) werden keine Daten bekannt gegeben.

Folgende Daten können Privaten auf schriftliches Gesuch hin und mit Beilage eines Interessennachweises bekannt gegeben werden:
• Name und Vorname
• Adresse
• Heimatort
• Geschlecht
• Zivilstand
• Beruf
• Jahrgang
• Datum Zu- und Wegzug
• Titel
• Sprache
• Zivilrechtliche Handlungsfähigkeit

Alle übrigen Einwohnerdaten (z.B. vollständiges Geburtsdatum, Arbeitgeber, Zivilstandsdaten, Konfession, Massnahmen der sozialen Hilfe oder fürsorgerischen Betreuung) werden auch auf schriftliches Gesuch hin an Privatpersonen nicht erteilt


Präsidiales

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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