Anmeldung Selbständigkeit
Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbende gelten Frauen und Männer, die:
• unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie
• in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Wir empfehlen, uns das Anmeldeformular im Verlauf des ersten Quartals nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit einzureichen.
Vergessen Sie nicht, sachdienliche Unterlagen, beispielsweise Kopien von Rechnungen, eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Belege zu Investitionen oder Werbematerial, der Anmeldung beizulegen
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.