Beglaubigung von Unterschriften ( bernische Notare und Notarinnen)

Aufgrund der Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar bzw. eine bernische Notarin beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu.
Sofern eine Unterschrift zu beglaubigen ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar bzw. eine Notarin Ihrer Wahl.

Präsidiales

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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