Abmeldung (Wegzug aus Wattenwil)

Wenn Sie von der Gemeinde Wattenwil wegziehen, haben Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs abzumelden und die neue Wohnadresse zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder digital über den Link eUmzug erfolgen. Wir bitten Sie ebenfalls einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Reisepass, Ausländerausweis) bei der Abmeldung am Schalter vorzulegen.

Eine Abmeldung ins Ausland kann nur persönlich am Schalter vorgenommen werden. Bei der Abmeldung ist eine Korrespondenzadresse in der Schweiz anzugeben.

Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Wegzug zusätzlich der Schule. Die Anmeldung an der Schule in der neuen Gemeinde muss durch Sie erfolgen.

E-Umzug
Präsidiales

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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