eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Seit März 2022 müssen Baugesuche, Voranfragen und weitere Spezialgesuche via eBau eingereicht werden. Das Onlinesystem vereinfacht den Austausch zwischen den verschiedenen Behörden und spart viel Papier. Durch die Umstellung auf eBau werden die Baubewilligungsverfahren zukünftig weitgehend papierlos abgewickelt.
Dadurch werden die Verfahren tendenziell effizienter, günstiger und ökologischer ausgeführt. Weiter ermöglicht eBau allen Beteiligten jederzeit Einblick in das Verfahren. Mit der Baubewilligungssoftware eBau werden die Gesuchstellenden Schritt für Schritt – ähnlich wie das Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung via TaxMe – durch das Baugesuch geführt. Dadurch können Fehler und unvollständige Angaben vermieden werden.
Auch Vorabklärungen zu Bauvorhaben (Voranfragen) müssen elektronisch durchgeführt werden. Die Software läuft webbasiert und benötigt nur einen üblichen Internet-Browser sowie einen BE-Login Zugriff. Eine entsprechende Registrierung muss vorab erfolgen.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage müssen weiterhin alle Baugesuchsunterlagen (Formulare, Pläne, Nachweise etc). 2-fach in Papierform im Original unterzeichnet eingereicht werden.
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