Ergänzungsleistung zur AHV / IV (EL)

Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen da, wo AHV- und IV-Renten, Taggelder, weitere Renten oder Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Es handelt sich um bedarfsabhängige Versicherungsleistungen und nicht um Sozialhilfe.
Anspruch auf EL haben Sie, wenn Sie
• eine AHV- oder IV-Rente beziehen,
• eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und volljährig sind oder
• ein Taggeld der IV beziehen (seit mindestens 6 Monaten).

Wie beantragen Sie Ergänzungsleistungen?
EL zur AHV/IV werden nicht automatisch, sondern nur auf ein Gesuch hin ausgerichtet. Das Gesuch um EL reichen Sie ausgefüllt, unterzeichnet und mit den verlangten Beilagen bei uns ein.


Ausgleichskasse

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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