Erziehungsgutschriften

Haben Sie Kinder? Wenn ja, geben Sie diese bei der Anmeldung für die AHV-Rente an, auch wenn sie heute erwachsen sind. Für jedes Jahr, in dem Sie für Kinder unter 16 Jahren gesorgt haben, erhalten Sie Erziehungsgutschriften. Dank den Gutschriften erhöht sich Ihr durch-schnittliches Erwerbseinkommen. Verheiratete Paare erhalten je die halbe Gutschrift. Für ledige, geschiedene oder im Konkubinat lebende Eltern gelten besondere Bestimmungen.
Sie müssen nach der Geburt eines Kindes noch keinen Antrag auf Erziehungsgutschriften bei uns stellen. Erst mit der AHV- oder IV-Rentenanmeldung sind Angaben zu den Kindern sowie die entsprechenden Unterlagen notwendig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Vereinbarungen, Formulare oder behördliche Entscheide über die Anrechnung von Erziehungsgutschriften sorgfältig aufbewahren. Diese müssen Sie erst mit der Rentenanmeldung einreichen.
Erziehungsgutschriften sind, wie die Betreuungsgutschriften, keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.


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