Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige.

Arbeitslos gemeldete Personen haben keinen Anspruch auf Familienzulagen. Sie haben jedoch Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosentaggeld.

Wo stellen Sie den Antrag auf Familienzulagen?
• Arbeitnehmende stellen den Antrag in der Regel beim Arbeitgebenden.
• Selbständigerwerbende stellen den Antrag bei der Familienausgleichskasse, bei welcher Sie angeschlossen sind.
• Als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger stellen Sie den Antrag bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes.

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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