Fundbüro
Gefundene Gegenstände sowie Bargeld können während der Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Aufgefundene Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist können die Gegenstände der Finderin oder dem Finder überlassen werden, sofern Interesse daran besteht. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.
Verlorene Gegenstände
Falls Sie einen Gegenstand vermissen, können Sie telefonisch, per E-Mail oder direkt am Schalter der Abteilung Präsidiales nachfragen, ob dieser abgegeben wurde. Bitte den verlorenen Gegenstand sowie Zeitpunkt und Ort des Verlusts möglichst genau angeben bzw. beschreiben.
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.