Hauptwohnsitzbestätigung

Als Erwerberin oder Erwerber eines Grundstücks können Sie bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung stellen, wenn Sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen. Für dieses Gesuch ist eine Hauptwohnsitzbestätigung zwingend erforderlich.
Steht das Eigentum an einem Grundstück mehreren Personen zu, muss für jede betroffene Person eine separate Hauptwohnsitzbestätigung eingereicht werden.
Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre lang ihren Hauptwohnsitz auf dem betreffenden Grundstück hatte.
Die Hauptwohnsitzbestätigung kostet CHF 20.00 zuzüglich Porto.

Präsidiales

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
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Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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