Heimatschein

Seit dem 1. Februar 2024 ist im Kanton Bern die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohngemeinde nicht mehr nötig. Wir machen Sie gerne darauf aufmerksam, dass Sie den Heimatschein bei einem ausserkantonalen Wegzug für die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder benötigen.

Der Heimatschein enthält die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen und kann beim Zivilstandamt bestellt werden.

Präsidiales

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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