Hinterlassenenrente

Anspruch auf eine Hinterlassenenrente besteht grundsätzlich, sofern die verstorbene Person mindestens eine Beitragsdauer von einem Jahr in der Schweiz aufweist. Für die verwitweten Ehepartner werden Witwen- bzw. Witwerrenten ausgerichtet. Kinder mit verstorbenem Elternteil haben Anspruch auf eine Waisenrente. Die Anmeldung für eine Hinterlassenenrente ist nach Tod des Ehepartners bzw. Elternteils umgehend der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen.


Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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