Hinterlassenenrente
Anspruch auf eine Hinterlassenenrente besteht grundsätzlich, sofern die verstorbene Person mindestens eine Beitragsdauer von einem Jahr in der Schweiz aufweist. Für die verwitweten Ehepartner werden Witwen- bzw. Witwerrenten ausgerichtet. Kinder mit verstorbenem Elternteil haben Anspruch auf eine Waisenrente. Die Anmeldung für eine Hinterlassenenrente ist nach Tod des Ehepartners bzw. Elternteils umgehend der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen.
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.