Adressauskunft

Eine Adressauskunft ist schriftlich per E-Mail oder Post bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Die Einwohnerkontrolle darf Namen, Vornamen, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort, Jahrgang, die Daten des Zu- und Wegzuges, Wegzugsort sowie die aktuelle Wohnadresse bekannt geben, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht.

Die Gebühren für die Adressauskunft betragen CHF 10.00 gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Wattenwil.
Telefonische Adressauskünfte bzw. Auskünfte aus dem Einwohnerkontrollregister werden nur an Amtsstellen (Bund, Kanton, Gemeinden, Polizei etc.) erteilt.

Wenn die betroffene Person nicht mehr in der Gemeinde Wattenwil wohnhaft ist, dürfen wir Ihnen lediglich die Wegzugsgemeinde mitteilen. Sollten die Personendaten nach Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern im Einwohnerregister gesperrt sein, dürfen wir Ihnen keine Auskunft erteilen.

Sollte die betroffene Person leider verstorben sein, dürfen wir Ihnen gemäss Art. 13 der Datenschutzverordnung des Kantons Bern nur die oben aufgeführten Personendaten und eine Kontaktadresse angeben. Das Todesdatum dürfen wir Ihnen nicht mitteilen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson der verstorbenen Person

Präsidiales

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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