Mutterschaftsentschädigung (MSE)
Alle erwerbstätigen Mütter können in den ersten 14 Wochen ab Geburt ihres Kindes Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. Die Mutter kann den Anspruch über ihren Arbeitgeber geltend machen oder, wenn sie selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist, direkt an die Ausgleichskasse.
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.