Nichterwerbstätigen-Beiträge als Studierende
Für Studierende ohne Erwerbstätigkeit beginnt die AHV-Beitragspflicht am 1. Januar des Jahres, in dem sie 21 Jahre alt werden.
Die Universitäten und Schulen übermitteln der Ausgleichskasse des Kantons Bern einmal jährlich eine Liste der bei ihnen eingeschriebenen Studierenden. Die Ausgleichskasse adressiert an die Studierenden auf dieser Grundlage jährliche Rechnungen über die AHV/IV/EO-Beiträge.
Wenn Sie neben dem Studium ein ahv-pflichtiges Erwerbseinkommen von jährlich rund
CHF 5’000.00 erzielt wird, ist die Anmeldung als Nichterwerbstätige nicht notwendig.
AHV-pflichtige Einkommen können den Beiträgen als Nichterwerbstätige angerechnet werden.
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
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Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
