Personenstandsausweis
Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eigenen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder – für schweizerische Staatsangehörige – Bürgerrecht.
Schweizer Staatsangehörige können den Personenstandsausweis beim Zivilstandsamt ihres Heimatortes bestellen. Ausländische Staatsangehörige erhalten die Bestätigung beim Zivilstandsamt ihres Wohnortes.
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
