Altersrente AHV

Die Rentenanmeldung können Sie bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse, ungefähr drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug, einreichen.

Für die Berechnung und Auszahlung der Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat oder die Kasse, die bereits eine Rente auszahlt (Invalidenrente oder Hinterlassenenrente).

Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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