Siegelung

Die Siegelungsbeauftragten stellen gemäss kantonaler Inventarverordnung innert sieben Tagen das Siegelungsprotokoll dem zuständigen Regierungsstatthalter zuhanden der Steuerverwaltung zu. Sie kontaktieren die Angehörigen, die Erben, den Beistand / die Beiständin oder eine dem / der Verstorbenen nahestehende Person und erstellen mit diesen zusammen das Siegelungsprotokoll.
Die Siegelungsbeauftragten befassen sich im Weiteren auch mit Sperren und Entsperren von Bankkonten, Versiegelung und Entsiegelung von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Sie stellen die vermutlichen gesetzlichen Erben fest, leiten vorgefundene Testamente, Ehe- und Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen Eröffnungsbehörden weiter.

Präsidiales

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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