Splitting (Einkommensteilung bei Ehescheidung)
Das Splitting wird nach der Scheidung angemeldet und durchgeführt. Dies ermöglicht die korrekte Berechnung der Leistungen der AHV/IV.
Die während den Ehejahren erzielten Einkommen beider Partner werden hälftig aufgeteilt und neu deren individuellen Konten (IK) gutgeschrieben. Die Einkommen des Ehe- und Scheidungsjahres werden nicht gesplittet.
Für die Einkommensteilung werden nur die Kalenderjahre berücksichtigt, in denen beide Ehegatten bei der AHV/IV versichert waren
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.