Testament

Hinterlegung Testament
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner in Wattenwil kann gegen eine Gebühr zur sicheren Aufbewahrung ihr / sein Testament bei der Gemeindeverwaltung hinterlegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter quittieren den Empfang der letztwilligen Verfügung und deponieren diese im Tresor. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Testament wieder abholen.

Testamentseröffnung: Notar
Ein dafür bestimmter Notar stellt die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen der Zivilstandsämter fest und eröffnet den gesetzlichen und eingesetzten Erben und den Legatnehmerinnen und Legatnehmer das Testament der verstorbenen Person. Gesetzliche und eingesetzte Erben erhalten eine Kopie des ganzen Testaments, Legatnehmerinnen und Legatnehmer erhalten nur den sie betreffenden Teil des Testamentes.

Präsidiales

Öffnungszeiten

Montag
geschlossen

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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