Testament
Hinterlegung Testament
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner in Wattenwil kann gegen eine Gebühr zur sicheren Aufbewahrung ihr / sein Testament bei der Gemeindeverwaltung hinterlegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter quittieren den Empfang der letztwilligen Verfügung und deponieren diese im Tresor. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Testament wieder abholen.
Testamentseröffnung: Notar
Ein dafür bestimmter Notar stellt die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen der Zivilstandsämter fest und eröffnet den gesetzlichen und eingesetzten Erben und den Legatnehmerinnen und Legatnehmer das Testament der verstorbenen Person. Gesetzliche und eingesetzte Erben erhalten eine Kopie des ganzen Testaments, Legatnehmerinnen und Legatnehmer erhalten nur den sie betreffenden Teil des Testamentes.
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.