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Öffentliche Bekanntmachung „Rechtskraft“ Baureglementsänderung ZöN Nr. 11 «Sagi»

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeinde Wattenwil beschlossene Baureglementsänderung (Anpassung Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Nutzung Nr. 11 «Sagi») in Anwendung von Art. 61 Baugesetz mit Datum vom 16.08.2024 genehmigt.

Die Baureglementsänderung (Anpassung Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Nutzung Nr. 11 «Sagi») ist mit der Genehmigung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung am 16.09.2024 in Kraft getreten.

In Anwendung von Art. 110 der kantonalen Bauverordnung und Art. 45 Gemeindeverordnung wird die Genehmigung hiermit bekannt gegeben. Die Unterlagen können während der ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Homepage Wattenwil jederzeit eingesehen werden.

Der Gemeinderat Wattenwil