Einbürgerungsverfahren Gemeinde Wattenwil

Untenstehend eine kurze Wegleitung zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren.

  • Erster Kontakt am Schalter der Gemeindeschreiberei Wattenwil. Die Gemeinde Wattenwil händigt auf Wunsch die nötigen Formulare für ein Einbürgerungsgesuch aus.
  • Registrierung der Personendaten beim Zivilstandsamt Thun, Tel. 031 635 43 00 (mithilfe der abgegebenen Formulare)
  • Besuch einer Sprachstandanalyse und eines Einbürgerungskurses (Schlossbergschule Spiez, Schlüsselmattenweg 23, 3700 Spiez; www.schlossbergschule.ch)
  • Einreichung der vollständigen Gesuchsakten bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil.
  • Die Gemeinde Wattenwil lädt den Einbürgerungswilligen zu einem Einbürgerungsgespräch ein.
  • Der Gemeinderat fällt den Entscheid über das Gemeindebürgerrecht
  • Der Einbürgerungswillige erhält die Gebührenrechnung. Erst nach Bezahlung aller Gebühren wird das Gesuch an den Kanton weitergeleitet.
  • Der Kanton und der Bund fällen einen Entscheid.
  • Die Gesuchsakten gehen zurück zur Gemeinde.
  • Bei positivem Entscheid (Ertieilung Gemeinde-, Kantons- und Schweizerbürgerrecht) erhält die eingebürgerte Person die Einbürgerungsurkunde.
  • Die eingebürgerte Person hat bei der Gemeinde Wattenwil einen Heimatschein zu hinterlegen und erhält im Gegenzug den Niederlassungsausweis. Der Heimatschein wird von der Gemeinde Wattenwil bestellt.
  • Der Ausländerausweis muss bei der Gemeinde Wattenwil abgegeben werden.
  • Nun hat der Eingebürgerte die Möglichkeit bei einem der sieben kantonalen Ausweiszentren eine ID oder einen Pass zu beantragen.
  • Somit ist der Einbürgerungsprozess abgelaufen.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern.