Verkauf Gemeindeliegenschaften - Umzonung; Verkauf Mettlenschulhaus

Ausgangslage

Die Gemeindeversammlung vom 05.06.2019 stimmte dem Verkauf des Mettlenschulhauses nach einer öffentlichen Ausschreibung zum bestmöglichen Preis zu. Das Mindestangebot wurde dabei auf CHF 610‘000.00 festgelegt. Für den Verkauf erhielt der Gemeinderat die Kompetenz, eine Immobilienfirma zu beauftragen.

Das alte Mettlenschulhaus wurde im Jahr 1876 erbaut. Ab Ende der 80iger Jahre wurde das Mettlenschulhaus nicht mehr für den Schulbetrieb benötigt und neu für kulturelle Zwecke eingeweiht. Bis zur Eröffnung des Gemeindesaals im Feuerwehrgebäude wurde dieses vor allem für kulturelle Anlässe verwendet. Seither wurde die Liegenschaft an Vereine, Private und Gewerbe vermietet.

Bei der Überarbeitung des Liegenschaftsportfolios kamen die Hochbaukommission und der Gemeinderat zum Entscheid, den Verkauf des Mettlenschulhauses voranzutreiben, da die Gemeinde keine anderweitige Verwendung der Liegenschaft und der Landfläche vorsieht. Es konnte ein Verkehrswertgutachten durch die Firma Dr. Meyer Immobilien AG erstellt werden. Der dabei ermittelte Verkehrswert der Liegenschaft am Weiermoosweg 2 (Parzelle 1728) beträgt CHF 610'000.00 (Bewertungsstichtag 04.02.2019). Die Liegenschaft wird durch die Parzellen-Nr. 566 (Weiher) und 2344 (Weide, Privatperson) arrondiert. Die drei Parzellen befinden sich in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) der Gemeinde. Die Gemeinde plant bei einem allfälligen Verkauf, diese ZöN in eine Wohnzone zu überführen und das Gebäude sowie allenfalls den Weiher zu veräussern. Für den Verkauf des Mettlenschulhauses ist vorgesehen, eine Immobilienfirma zu beauftragen. Bevor hierfür entsprechende Kosten anfallen, will der Gemeinderat die Zustimmung der Gemeindeversammlung zur Umzonung einholen. Anschliessend wird der Verkauf des Mettlenschulhauses vorangetrieben werden.

Finanzielles

Der Verkauspreis liegt gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss bei mindestens CHF 610'000.00.

Für die Umzonung hat der Gemeinderat am 25.11.2019 einen Nachkredit von CHF 11'875.00 fürs Jahr 2020 bewilligt.

Aktueller Stand

Infolge Corona-Pandemie wurde das Verkaufsverfahren zurückgestellt. Mit der Ausschreibung wird zugewartet, bis die Umzonung abgeschlossen ist. Das Umzonungsverfahren ist im Winter 2020 gestartet worden.

Mit Stellungnahme vom 05.05.2021 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung mitgeteilt, dass die Umzonung grundsätzlich möglich ist, aber man einen Teilbereich der geplanten Umzonung dem Wohnbaulandbedarf anrechnen muss. Der Gemeinderat Wattenwil, hat daraufhin den Ortsplaner beauftragt, die Wohnbaulandbedarfsfläche fürs gesamte Gemeindegebiet aufzuarbeiten. Der Analysebericht dazu kann im Frühjahr 2022 erwartet werden. Je nach Resultat wird das Verfahren fortgeführt, respektive zur öffentlichen Auflage bereitgestellt werden.

Die Gemeindeversammlung vom 05.06.2019 stimmte mit 34 Ja- zu 21 Nein-Stimmen für den Verkauf des Mettlenschulhauses.

Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss hat der Gemeinderat die Kompetenz erhalten, eine Immobilienfirma mit dem Verkauf zu beauftragen.

Unterlagen

Zonenplanänderung