Sistierung Gesamtmelioration

Info Schreiben vom 05.03.2018 

Projekt Gesamtmelioration

2008 teilte der Kanton der Gemeinde Wattenwil mit, dass sie künftig mit keinen Beiträgen zum Unterhalt und zur Sanierung der Strassen im Nichtbaugebiet, d.h. in der Landwirtschaftszone, rechnen könne, da diese Wege nicht mehr den kantonalen Vorgaben entsprächen. Der Kanton verlangt zudem eine Neuvermessung der Grundstücke. Er wies auch darauf hin, dass er auch die historische Kleinstparzellierung als wenig zukunftsträchtig für die Landwirtschaft erachte und legte uns nahe, für das gesamte Gemeindegebiet eine Gesamtmelioration ins Auge zu fassen.

Vom Kanton wie auch vom Bund könnte bei einer Durchführung mit einem Subventionsbeitrag von ca. 66% gerechnet werden. Somit könnten die enormen Aufwendungen für die Gemeinde Wattenwil und die Grundeigentümer massivst verringert und vor allem tragbar werden.

Eine Vorstudie aus dem Jahr 2011 hatte bereits die Notwendigkeit und die Vorteile einer Gesamtmelioration für die Gemeinde Wattenwil aufgezeigt: Die Landwirtschaft muss sich seit Jahren grossen Herausforderungen stellen: Liberalisierung der Märkte, WTO-Druck, Preisschwankungen, ökologische Anforderungen, usw. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass eine Gesamtmelioration (Arrondierung der Parzellen, Sanierung der Güterwege, Drainagen und Hochwasserschutz) in diesem schwierigen und anforderungsreichen Umfeld wesentlich dazu beitragen könnte, um die Strukturen zu verbessern und damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft der Wattenwiler Landwirtschaft zu schaffen.

Allerdings ergab eine Abklärung bei den Bewirtschaftern eine Patt – Situation mit unterschiedlichen Mehrheiten in verschiedenen Ortsteilen. Der Gemeinderat setzte daher das Projekt aus, signalisierte aber, dass er für eine Fortsetzung bereit wäre, falls eine Gruppe Landwirte die Initiative dazu ergreifen würde.

Als ein solches Initiativkommitee gebildet wurde, erkläre sich der Gemeinderat bereit, ein Vorprojekt zu starten. In einem Vorprojekt geht es nun darum abzuklären, welche Massnahmen und Aufwendungen in welchem Perimeter Sinn machen könnten. Anlässlich der Auflage eines provisorischen Perimeters gingen zahlreiche Einsprachen ein. Zudem wurden zwei Petitionen eingereicht.

Der Kanton beurteilte einen Teil der Einsprachen als möglicherweise berechtigt, so dass der Perimeter um mindestens 10% vom publizierten Umfang abweichen könnte. Er schrieb daher den Perimeter ab und legte der Gemeinde nahe, einen reduzierten Perimeter aufzulegen. In der Zwischenzeit bleibt das Moratorium für die Subventionierung von Wegsanierungen bestehen.

Der Gemeinderat hat sich eine Denkpause ausbedungen. Vorerst werden Begehungen mit den Bewirtschaftern im Gelände sowie diverse Gespräche mit Betroffenen geführt. Der Gemeinderat prüft auch die Möglichkeit, die geforderte Neuvermessung ohne vorgängige Gesamtmelioration zu machen. Die Tiefbaukommission hat den Auftrag, das Wegnetz zu analysieren: Welche Wege gibt es gar nicht mehr? Welche Wege könnte man allenfalls aufheben? Wo gibt es nicht mehr zeitgemässe Dienstbarkeiten? Wo ist die Gemeinde gar nicht erschliessungspflichtig? Der Gemeinderat wird erst einen Entscheid über das weitere Vorgehen fällen, wenn hier mehr Klarheit herrscht.

Er wird dabei auch die Einschätzung des Bauernverbandes einbeziehen und periodisch auf der Webseite, in der Wattenwiler Post und an den Gemeindeversammlungen über den Stand der Überlegungen orientieren.