Schmittestrasse; Sanierung und Umsetzung Verkehrsrichtplan

Ausgangslage

Sanierung der Wasserleitung

Gemäss der generellen Wasserplanung (GWP) der Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid (WGB) sowie der Gemeinde Gurzelen war eine neue Transportleitung zwischen dem Versorgungsnetz der Gemeinden Wattenwil und Gurzelen via Gurzelenmattweg vorgesehen. Die bereits vorhandene Transportleitung der WGB führt im Bereich Wattenwil ab Reservoir Hof via Grundbachstrasse, Oberdorf bis zum Kreuzungsbereich Mösli – Schmittestrasse. Im Jahr 2018 wurde mit den Projektierungsarbeiten für die neue Transportleitung der WGB zwischen Wattenwil und Gurzelen begonnen. Der Neubau der Transportleitung der WGB wurde im Sommer/Herbst 2019 ab Höhe Bernstrasse 9 in Richtung Gurzelen ausgeführt. Die Linienführung der zukünftigen Transportleitung der WGB zwischen Mösli und Bernstrasse erfolgt via Schmittestrasse. Der Leitungsersatz wurde durch die Gemeinde Wattenwil nach Dimensionierungsvorgaben der WGB im Jahr 2020 ausgeführt. Der Leitungsabschnitt zwischen Mösli und Bernstrasse wird ins Eigentum der Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid übertragen werden.

Strassensanierung und Trottoir Erweiterung Schmittestrasse

Im Anschluss an die Sanierung der Wasserleitung soll auch gleich die Belagssanierung der Schmittestrasse zwischen Bernstrasse und Mösli ausgeführt werden. Aufgrund von möglichen Setzungen wird der Deckbelag ein Jahr nach der Sanierung der Trinkwasserleitung, frühestens im Jahr 2021, eingebaut. Wie sich beim Bau der Wasserleitung gezeigt hat, ist die Fundationsschicht unter dem Belag, wenn überhaupt, nur in ungenügender Qualität und Stärke vorhanden. Daher muss die Fundationsschicht ergänzt und der ganze Strassenbelag ersetzt werden. Damit spätere Markierungen und Signalisationen (z. B. für Verkehrsberuhigungen usw.) zeitlich uneingeschränkt erstellt werden können, macht ein Belagsersatz ebenfalls Sinn.

Für die Kosten Erneuerung Wasserleitung und Belagssanierung hat die Gemeindeversammlung Wattenwil am 05.12.20219 einen Rahmenkredit von CHF 655’000.00 gesprochen. Die Trottoirerweiterung war noch nicht Bestandteil dieses Rahmenkredits. Die Möglichkeit der Terrainbeanspruchung bei peripheren Privatparzellen entlang der Schmittestrasse für die Erstellung eines Trottoirs ergaben sich erst nach der genannten Gemeindeversammlung. Die entsprechenden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge konnten Ende 2020/Herbst 2021 abgeschlossen werden. Daher wird neu auch ein Trottoir in das Projekt der Belagssanierung integriert. Die diesbezügliche Planung läuft zurzeit.

Die Planung für die Wasserleitung und das Strassen- und Belagsprojekt inklusive Trottoir wurde an das Ingenieurbüro WA-TEC AG vergeben. Damit allfällige bauliche Massnahmen der im Jahr 2022 folgenden Umsetzung der Verkehrsrichtplanmassnahmen ins Strassenprojekt integriert werden können, erfolgt die Verkehrsplanung Schmittestrasse/Brunismatt/Mösli/Bälliz bereits vorgängig zum Strassenprojekt. Hierzu wurde vom Gemeinderat ein Verkehrsplaner beauftragt.

Die Ausführungsplanung Strassenbelag und Trottoirerweiterung wurde momentan sistiert, da bei den Verkehrsmassnahmen mit Einsprachen zu rechnen ist und somit unklar ist, welche Massnahmen umgesetzt werden. Zudem erarbeitet das OIK II zurzeit ein Sanierungsprojekt im Bereich Bärenkreisel. Auch diese Strassenanschlüsse können erst dann geklärt werden, wenn das OIK II ihr Projekt planerisch fortführen kann. Diese Planung ist zurzeit wegen COVID-19 in Verzug.

Umsetzung Verkehrsrichtplan Schmittestrasse/Brunismattweg/Mösli/Bälliz

Die Gemeinde Wattenwil hat die Notwendigkeit einer flächendeckenden, umfassenden Verkehrsplanung zur Sicherstellung einer sinnvollen und gezielten Entwicklung erkannt. Mit dem Verkehrsrichtplan wird ein Instrument als Planungsgrundlage für die Zukunft geschaffen, welches die verkehrstechnischen Aspekte erfasst, die aktuelle Situation analysiert und anhand festgelegter Ziele Massnahmen ableitet.

Im Mai 2015 hat die Verkehrsteiner AG im Auftrag der Gemeinde Wattenwil einfach zu realisierende Massnahmen zur Verbesserung der Situation, insbesondere der Sicherheit von Fussgänger*innen, an der Schmittestrasse und in der Umgebung der Überbauung Brunismatt Nord erarbeitet. Ein Teil der vorgeschlagenen Massnahmen wurde in der Folge als Sofortmassnahme umgesetzt. Es besteht aber weiterhin Bedarf für zusätzliche Massnahmen. Insbesondere die Schulwegsicherung, das Ärztezentrum, die Fussgängerverbindungen, und der Durchgangsverkehr bedürfen guter Lösungen welche möglichst nach der Belagssanierung und der Trottoirerweiterung umgesetzt werden sollten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten stellen gemäss Messungen V85 33 km/h bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ein untergeordnetes Problem dar.

Damit bauliche Massnahmen ins Strassenprojekt integriert werden können und auf Grund der Dringlichkeit hat der Gemeinderat die Planung der Verkehrsmassnahmen vorgezogen. Hierfür wurde am 08.03.2021 ein Kredit von CHF 35'000.00 gesprochen. Mit der Verkehrsplanung wurde das Ingenieurbüro Metron Bern AG beauftragt. Die Massnahmen sollen nun unter Einbezug der betroffenen Anwohner*innen geplant und umgesetzt werden.

Im gesamten Quartier gilt Rechtsvortritt. Auf der Schmittestrasse wurden deshalb zur Verdeutlichung des gültigen Rechtsvortritts im Knotenbereich im Verlauf des Jahres 2015 Leitlinien markiert. Im Bereich des Knotens Schmittestrasse / Brunismattweg ist die Situation durch eingelegte Pflastersteine allerdings unklar. Das heutige gültige Temporegime auf der Schmittestrasse und dem Brunismattweg ist dabei nicht optimal auf die umliegenden Nutzungen abgestimmt.

Die Ein- und Ausfahrten in die Schmittestrasse sind so gestaltet, dass ein Kreuzen nicht oder nur schwer möglich ist. Die heutige Situation ist für Fussgänger*innen unbefriedigend und ist zu verbessern.

Die Schmittestrasse ist eine Quartierstrasse und gemäss Richtplan eine Verbindungsstrasse. Daher soll hier eine Geschwindigkeitslimite von 30 km/h umgesetzt werden. Der Brunismattweg ist eine Sackgasse. Hier soll generell eine Begegnungszone mit Geschwindigkeitslimite 20 km/h errichtet werden.

Damit die Geschwindigkeiten eingehalten werden, müssen voraussichtlich noch weitere Massnahmen umgesetzt werden. In welchem Umfang dies sein wird, wird die Verkehrsplanung in den nächsten Wochen zeigen.

Der Gemeinderat Wattenwil führte gestützt auf Art. 58 Baugesetz ein öffentliches Mitwirkungsverfahren zum Verkehrsrichtplan durch. Die öffentliche Mitwirkung dauerte vom 07.09.2017 bis 06.11.2017. Der Verkehrsrichtplan ist inzwischen vom AGR genehmigt worden und ist behördenverbindlich eingeführt.

Am 28.05.2021 fand ein Partizipationsanlass mit dem betroffenen Grundeigentümer*innen und Anwohner*innen statt. Am Anlass selbst und im Nachgang sind verschiedenen Anregungen und Eingaben gemacht worden, welche in der Zwischenzeit genauer überprüft werden konnten.

Finanzielles

Sanierung Wasserleitung und Belagssanierung

Die Kosten belaufen sich auf:

Beschrieb

Aufwand in CHF

Sanierung Trinkwasserleitung

425‘000.00

Projektbetreuung Ingenieur

30‘000.00

Belagsarbeiten

200‘000.00

Total Kosten Sanierung Trinkwasserleitung und Belag inkl. Bauleitung

655’000.00

Die Sanierung der Trinkwasserleitung wird über den Fonds der Spezialfinanzierung Wasser finanziert. Die Belagsarbeiten werden über den Steuerhaushalt getragen. Hierfür hat die Gemeindeversammlung am 05.12.2019 einen Rahmenkredit von CHF 655'000.00 gesprochen.

Trottoirerweiterung

Für die Trottoirerweiterung ist mit Kosten von CHF 33'000.00 zu rechnen. Genaue Zahlen können vorgelegt werden, wenn die Ausführungsplanung der Strasse vorliegt. Hierfür wird gegebenenfalls vorgängig ein Nachkredit (Einheit der Materie) des Rahmenkredits über die Gemeindeversammlung beantragt.

Umsetzung Verkehrsmassnahmen

Die genauen Kosten ergeben sich aus den definierten Massnahmen der Verkehrsplanung des Ingenieurbüros Metron Bern AG und der Bevölkerung. Hierfür wird gegebenenfalls vorgängig ein Nachkredit (Einheit der Materie) des Rahmenkredits über die Gemeindeversammlung beantragt.

Aktueller Stand

Sanierung Wasserleitung

Die Wasserleitung konnte im Jahr 2020 erstellt werden und wird zurzeit abgerechnet. Die Beläge im Grabenbereich sind provisorisch erstellt. Die definitiven Beläge und die Trottoirerweiterung werden im Rahmen des Strassensanierungsprojekts umgesetzt. Mit dem Belagseinbau wird zugewartet bis klar ist, welche Verkehrsmassnahmen umgesetzt werden.

Strassensanierung und Trottoirerweiterung

Die Sanierung ist für 2021 in Vorbereitung. Das Projektpflichtenheft ist zurzeit in Arbeit.

Da eine grosse Abhängigkeit sowohl zum Projekt Verkehrsmassnahmen (2022) wie auch zum OIK II-Projekt Bärenkreisel (voraussichtlich 2022) besteht, sind hier zeitliche Verflechtungen und ein grosser Koordinationsbedarf vorhanden. Zurzeit ist ein genauer Terminplan – einerseits wegen COVID-Verzögerungen und andererseits wegen unbekannten nötigen baulichen Massnahmen der Verkehrsplanung – noch nicht möglich.

Umsetzung Verkehrsmassnahmen

Dieses Projekt wurde vorgezogen, obwohl der genehmigte Verkehrsrichtplan noch nicht vorlag. Mittlerweile wurde dieser vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Der Verkehrsplanungsauftrag wurde ans Ingenieurbüro Metron Bern AG vergeben, welches nun mit den Verkehrsdatenerhebungen und Begehungen vor Ort angefangen hat. Das Variantenstudium ist im Gange. Die Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung wird zurzeit vorbereitet. Die erforderlichen Geschwindigkeitsmessungen wurden ausgeführt.

Als Sofortmassnahme hat der Gemeinderat am 29.03.2021 beschlossen, provisorisch Tempo 30 zu signalisieren.

Der Bevölkerungsworkshop fand am 28.05.2021 elektronisch via Zoom statt. Die definitiven Grundlagen wurden vom Gemeinderat am 13.09.2021 zu Handen des Oberingenieurkreises II verabschiedet.