Datenschutz

Mit dem Datenschutz sollen die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Menschen geschützt werden. Dieser Schutz ist gewährt, wenn die vorhandenen Daten bei der Gemeinde bleiben und nicht unberechtigterweise weitergegeben werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohner*innen und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.

 

Bekanntgabe von Personendaten an Private
Die Einwohnergemeinde hat kein eigenes Datenschutzreglement, die Datenschutzbestimmungen sind in Art. 28 ff. der Gemeindeordnung enthalten. Damit besteht die Rechtsgrundlage, dass die Gemeinde sogenannte Listenauskünfte an Private bekannt geben kann. Eine Bekanntgabe zu wirtschaftlichen Zwecken ist untersagt. Die Gemeinde erteilt Einzelauskünfte an Private, wenn sie ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen können. Das Gesuch muss schriftlich und begründet sein.

 

Bekanntgabe von Personendaten an Behörden
Personendaten werden einer anderen Amtsstelle weitergegeben, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet ist.

 

Recht auf Datensperrung
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

 

Gesetzliche Grundlagen
Datenschutzgesetz des Kantons Bern
Datenschutzverordnung des Kantons Bern
Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Wattenwil

 

Aufsichtsstelle
Die Resultateprüfungskommission ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Sie kontrolliert jährlich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Das Resultat der Kontrolle wird in einem schriftli­chen Bericht festgehalten. Über die Ergebnisse wird jeweils an der Frühlings-Gemeindever­sammlung informiert.

 

Kontaktperson
Dominik Antenen, Präsident Resultateprüfungskommission

 

Die Kontaktangaben sind bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Tel. 033 359 59 11, E-Mail info@wattenwil.ch, erhältlich. E-Mails können an die Gemeindeschreiberin, lara.saurer@wattenwil.ch gerichtet werden, welche sie an die Aufsichtsstelle weiterleiten wird.