Verkehrsrichtplan inkl. Schulwegsicherung Hagen

Der Verkehrsrichtplan Wattenwil wurde am 26.04.2021 behördenverbindlich vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Die Behörden von Wattenwil haben somit den Auftrag, die darin definierten Massnahmen zu präzisieren, zu priorisieren und innert nützlicher Frist umzusetzen. Parallel dazu sind für die Schmittestrasse und die Schulwegsicherung Hagen bereits Planungsarbeiten aufgenommen worden. Dies, weil die beiden Projekte einen längeren Planungsprozess benötigen als die anderen und nur mit der nötigen Vorlaufzeit termingerecht realisiert werden können.

Der Rahmenkredit für die Umsetzung des 1. Teilprojekts der Verkehrsrichtplanmassnahmen wurde am 14.06.2022 der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Gemeindeversammlung gab es rege Diskussionen und einige Unsicherheiten, was dazu geführt hat, dass der Kredit zur Ausführung der Verkehrsrichtplanmassnahmen schlussendlich zurückgewiesen wurde. Kritikpunkte waren unter anderem die hohen Kosten, die zu wenig begründet gewesen sein sollen sowie Kritik an den Einbahnverkehrprojekten.

Die Kritikpunkte und Bedürfnisse der Bevölkerung wurden aufgenommen und in der weiteren Planung der Umsetzung der Verkehrsrichtplanmassnahmen berücksichtigt. Dadurch haben sich einige Änderungen ergeben, wie beispielsweise das Erstellen von Tempo-30-Zonen statt dem ursprünglich geplanten Einbahnverkehr. Ausserdem sind die zusätzlichen Massnahmen, die nicht Bestandteil des Verkehrsrichtplans waren, vorläufig weggelassen worden. Im Vorfeld der Gemeindeversammlung wurden Informationsanlässe für die Direktbetroffenen der Schulwegsicherung Hagen und die politischen Parteien abgehalten, um sie über die Änderungen in Kenntnis zu setzen und allfällige Fragen zu beantworten.

Die Verkehrsmassnahmen sind neu in Zonen gegliedert. Detailpläne liegen zur Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil auf.

Schulwegsicherung inkl. Begegnungszone in der Schulanlage
Hagen

Die Schulwegsicherung wird innerhalb des Projekts Verkehrsrichtplan prioritär behandelt. Die Schulwegsicherung setzt sich aus Verkehrsmassnahmen bei der Schulanlage Hagen sowie aus Massnahmen an den Schulwegen zusammen.

Ursprünglich war im Bereich der Schulanlage Hagen eine Einbahnstrasse geplant, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen. Durch Einsprachen musste das Projekt allerdings komplett überarbeitet werden. Neu soll nun eine Begegnungszone (Tempo 20) in dem Bereich realisiert werden. Die Einsprechenden und Anwohnenden erachteten die Begegnungszone als gangbaren Weg und im Zuge dessen konnten die Einsprachen zurückgezogen und das Projekt konkret ins Auge gefasst werden.

Im Bereich der Schulanlage werden daher neu keine baulichen Massnahmen mehr realisiert. Die Begegnungszone wird mit Signalisationen, Strassenmarkierungen und Pollern angezeigt und verkehrstechnisch sicher ausgestaltet.

Die Kosten für das Projekt Schulwegsicherung beliefen sich mit dem Projekt Einbahnverkehr bei der Schulanlage Hagen aufgrund baulicher Massnahmen, vieler Signalisationen und Markierungen ursprünglich auf CHF 291'000.00. Mit der Begegnungszone im Bereich der Schulanlage Hagen konnten die geplanten Kosten um mehr als die Hälfte auf einen Betrag von CHF 135'000.00 gesenkt werden.

Zur gesamten Schulwegsicherung gehören nebst der Begegnungszone in der Schulanlage Hagen auch Massnahmen im Längmattweg, Aebnitweg, Gewerbeweg, Musterplatz, Erlenstrasse, Verzinkereiweg, Fröschgasse, Eyweg, wo ebenfalls Signalisationen, Markierungen und drei Poller an der Kreuzung Hagenstrasse/Fröschgasse realisiert werden sollen. Wo es keine Gehwege gibt, werden neu Zonen wie beispielsweise schraffierte gelbe Flächen/Fussgängerlängsstreifen ausgeschieden und markiert, auf denen die Schüler und Schülerinnen künftig gehen können.

Die Gesamtkosten für das Projekt Schulwegsicherung inkl. Begegnungszone im Bereich Hagen belaufen sich auf CHF 234'000.00.

Zone Nord

In der Zone Nord sind die Massnahmen für die Schmittestrasse, den Brunismattweg, die Grundbachstrasse, Bälliz, Mösli, Kehr und weitere zusammengefasst.

Schmittestrasse:

Zurzeit sind Planungsarbeiten im Gange für die Sanierung und die Neuerstellung eines Gehwegs entlang der Schmittestrasse. Dies als verkehrsrichtplanunabhängiges Projekt. Im Rahmen des Verkehrsrichtplans sollen zudem Fahrbahnschwellen zur Verkehrsberuhigung sowie eine Tempo-30-Zone inkl. Signalisationen und Bodenmarkierungen realisiert werden.

Brunismattweg:

Der Brunismattweg soll neu nicht mehr als Einbahnverkehr organisiert, sondern analog der Schulwegsicherung im Bereich Hagen als Begegnungszone (Tempo 20) ausgestaltet werden.

Grundbachstrasse:

Auf der Grundbachstrasse wird talseitig ein Fussgängerlängsstreifen markiert werden.

Bälliz / Mösli / Kehr / Weitere:

Auch in den weiteren Strassen im Bereich Zone Nord wird neu vom Einbahnverkehr abgesehen und es werden Tempo-30-Zonen realisiert. Dies erfordert nebst Signalisationen auch neue Bodenmarkierungen. Ausserdem werden auch Massnahmen wie die Erstellung von Fussgängerlängsstreifen ergriffen.

An den Kantonsstrassen in der Zone Nord (Burgisteinstrasse, Postgasse) sind durch den Kanton in naher Zukunft ebenfalls Projekte zur Umsetzung geplant. Die Gemeindeprojekte werden mit den Kantonsprojekten koordiniert, damit die Synergien bestmöglich genutzt werden können.

Die Kosten für die Zone Nord belaufen sich mit sämtlichen Markierungen, Signalisationen und baulichen Massnahmen auf CHF 176'000.00.

Zone Ost

Die Zone Ost umfasst die Strassen Eymattstrasse, Sägeweg, Erlenstrasse, Gürbeweg, Musterplatz und Verzinkereiweg.

In der Zone Ost wird auch flächendeckend die Einführung von Tempo-30-Zonen mit Eingangstoren geplant. Auf Einbahnverkehr wird daher neu verzichtet. Es werden weitere Massnahmen ergriffen, wie zum Beispiel die Erstellung von Fussgängerlängsstreifen. Auch in der Zone Ost handelt es sich grösstenteils um Signalisationen und Bodenmarkierungen, die im Zuge des Verkehrsrichtplans umgesetzt werden sollen.

An den Kantonsstrassen Bernstrasse und Blumensteinstrasse sind ebenfalls grössere Projekte geplant. Auch hier wird eine gute Koordination zwischen den Kantons- und Gemeindeprojekten angestrebt, um Synergien bestmöglich zu nutzen.

Die Kosten in der Zone Ost belaufen sich insgesamt auf CHF 71'000.00.

Zone Mettlen

In der Zone Mettlen werden die Längmattstrasse (bereits integriert ins Projekt Schulwegsicherung), Stockerenstrasse, Gmeisstrasse und Mettlenbachstrasse verkehrstechnisch sicherer gestaltet. Dies durch die Einführung von Tempo 30-Zonen mit Eingangstoren, die entsprechenden Signalisationen und Bodenmarkierungen. Auch hier zeigt sich erhöhter Koordinationsbedarf mit den Projekten des Kantons (Blumensteinstrasse).

Die Kosten für die Zone Mettlen belaufen sich auf CHF 15'000.00.

Priorisierung

Die Massnahmen wurden aufgrund der Gefährdungseinschätzung, der Realisierbarkeit und der Dringlichkeit priorisiert. So geniessen insbesondere die Projekte der Schulwegsicherheit und die Zone Mettlen höchste Priorität und werden bei Kreditgenehmigung zur Umsetzung der Verkehrsrichtplanmassnahmen durch die Gemeindeversammlung im Zeitraum zwischen 2024 und 2026 realisiert werden. In zweiter Priorität fallen die Zone Nord sowie Teile der Zone Ost an, die im Zeitraum zwischen 2027 und 2031 umgesetzt werden sollen. Dies ist jedoch massgeblich abhängig von den Kantonsprojekten, die erhöhten Koordinationsaufwand zur besseren Nutzung der Synergien mit sich bringen. Als dritte Priorität werden Teile der Zone Ost im Zeitraum zwischen 2032 und 2036 umgesetzt werden, auch wieder in Abhängigkeit zu den Kantonsprojekten.

Die Umsetzung der Verkehrsrichtplanmassnahmen trägt massgeblich zur Verkehrssicherheit und insbesondere zur Schulwegsicherheit im gesamten Gemeindegebiet bei. Dabei wurde darauf geachtet, dass die einzelnen Gebiete in Wattenwil gleichermassen berücksichtigt werden.

 

Finanzielles

Durch die angepassten Massnahmen, insbesondere im Bereich der Schulwegsicherung, konnten die ursprünglich veranschlagten Kosten von CHF 755'500.00 um CHF 259'500.00 reduziert werden. Die Gesamtkosten aus den verschiedenen Zonen belaufen sich mit den angepassten Projekten auf CHF 496'000.00 für die Umsetzung aller Massnahmen aus dem Verkehrsrichtplan.

In die Kostenberechnungen der Massnahmen fliessen viele Aspekte ein. Dabei wurden nebst den baulichen Massnahmen wie Installationen, Markierungen, Signalisationen, Fundamenten und partiellen Belagserneuerungen auch nötige Gutachten, Genehmigungskosten, Sitzungsgelder, voraussichtlicher Aufwand der RegioBV sowie auch die voraussichtlichen Honorare von Ingenieuren und Planern bei grösseren Projekten berücksichtigt.

Die Schwierigkeit, die sich insbesondere bei den Bodenmarkierungen stellt, ist, dass ein Teil der Markierungen voraussichtlich nicht direkt auf dem bestehenden Belag realisiert werden kann. Weist der Belag Risse auf, kann die Markierung nicht angebracht werden. Im Zuge dessen muss der Belag partiell erneuert werden inkl. Randsteinen, Randabschlüssen etc., was mit mehr Aufwand und dadurch auch höheren Kosten verbunden ist. In der Kostenberechnung sind diese partiellen Belagserneuerungen bereits miteinberechnet worden. Sollte bei der Umsetzung der Massnahmen (Markierungen) festgestellt werden, dass die Strasse in einwandfreiem Zustand ist, wird der Belag nicht erneuert, wodurch die Gesamtkosten geringer ausfallen können.

Die Kosten werden sich voraussichtlich wie folgt über die Jahre verteilen:

Zeitraum

Zone

Kosten

2024 – 2026

Schulwegsicherung / Zone Mettlen

CHF 249'000.00

2027 – 2031

Zone Nord / Teils Zone Ost

CHF 211'500.00

2032 – 2036

Teils Zone Ost

CHF   35’500.00

Total

 

CHF 496'000.00

 

Die Kosten für die Verkehrsmassnahmen werden über den Steuerhaushalt finanziert. Es müssen pro Massnahme Abschreibungen von 2,5 % gemacht werden, d. h. es löst für die Massnahmen 2024 bis 2026 CHF 6'225.00, für die Massnahmen 2027 bis 2031 CHF 5'287.50 und für die Massnahmen 2032 bis 2036 CHF 887.50 an Abschreibungskosten aus. Ob die Investitionen aus Eigenmitteln finanziert werden können oder ob teilweise Fremdmittel nötig sind, kann aufgrund der mehrjährigen Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden. Rechnen wir mit einer jeweiligen Fremdfinanzierung von 50 %, würde dies bei einem Zinssatz von 3 % jährliche Zinskosten für die Massnahmen 2024 bis 2026 von CHF 3'735.00, für die Massnahmen 2027 bis 2031 von CHF 3’172.50 und für die Massnahmen 2032 bis 2036 von CHF 532.50 auslösen.

 

Die Gemeindeversammlung vom 29.11.2023 hat für die Umsetzung der Verkehrsrichtplanmassnahmen einen Rahmenkredit von CHF 496'000.00 exkl. Teuerung (Baupreisindex Tiefbau, Stand April 2023: 112.4) genehmigt.

 

 

Aktuellste Unterlagen

Massnahmenplan ganze Gemeinde

Massnahmenplan Schulwegsicherung Hagen

 

Genehmigte Unterlagen

Technischer Bericht
Massnahmenplan
Richtplankarte motorisierter Individualverkehr und öffentlicher Verkehr
Richtplankarte Fuss- und Veloverkehr