Meldewesen

Schweizerbürger*innen

Anmeldung

Niederlassung

Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage, vom Zeitpunkt des Einzuges in die Gemeinde an gerechnet. Alle Personen haben neben dem/den Heimatschein/en den/die AHV-Ausweise und den Familienausweis (bei Anmeldungen mit Kindern) zur Einsichtnahme mitzubringen. Die Gebühr für den Niederlassungsausweis beträgt Fr. 20.– und ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Der Niederlassungsausweis wird später per Post zugestellt.

Wochenaufenthalt
Alle in Wattenwil wohnhaften Wochenaufenthalter haben sich ebenfalls innert 14 Tagen anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Heimatausweis zu hinterlegen (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde) sowie die AHV-Nummer vorzuweisen.

Abmeldung
Der Wegzug aus der Gemeinde ist der Verwaltung spätestens am Abreisetag, unter Rückgabe des Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsausweises, zu melden.

Umzug
Umzüge innerhalb der Gemeinde Wattenwil sind der Gemeindeschreiberei innert 14 Tagen nach Umzug zu melden. Dabei sind die alte sowie neue Adresse, das Umzugsdatum sowie die Wohnungszuweisung anzugeben. 

 

Ausländische Staatsangehörige

Anmeldung
Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage, vom Zeitpunkt des Einzuges in die Gemeinde an gerechnet. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Pass oder Identitätskarte / Personalausweis
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • AHV-Ausweis (wenn bereits vorhanden)
  • Arbeitsvertrag (wenn bereits vorhanden)

Erfolgt der Zuzug aus dem Ausland mit der Absicht, in der Schweiz eine Stelle anzutreten, so hat die Anmeldung vor dem Stellenantritt zu erfolgen. 

Abmeldung
Diese hat spätestens am Wegzugtag durch persönliches Erscheinen zu erfolgen. Der Ausländerausweis ist mitzubringen.