Die Gemeinde ist innerhalb der Bauzone erschliessungspflichtig, weshalb sie das Bauland der Zone ZPP B Grundbachstrasse für das anstehende Bauprojekt mit einem Trennsystem (Kanalisation) und Wasserleitungen erschliessen will. Mit einem Infrastrukturvertrag wurden im November 2008 unter anderem die Bereiche der Detailerschliessungsstrasse zwischen Grundbachstrasse und der Süd-West Parzellengrenze Nr. 100, inkl. Straßenbeleuchtung und Entwässerung sowie die Erstellung der Werkleitungen geregelt. Die Kosten für die Planung und Erstellung der Werkleitungen gemäss Art. 11 des Infrastrukturvertrages sind zu 100 % von der Gemeinde zu tragen.
Am 13.06.2016 hat der Gemeinderat einen Planungskredit über CHF 43‘000.00 beschlossen. Die Tiefbaukommission hat den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Holinger vergeben, welches ein Erschliessungsprojekt erarbeitet hat. Die Erschliessungskosten bestehen aus Ausführungskosten inklusive Planung, Nebenkosten, Abschlussarbeiten und Begleitung durch die RegioBV.
Die öffentliche Werkleitungserschliessung bestehend aus den Abwasseranlagen im Trennsystem und den Wasserversorgungsanlagen (Trink-, Brauch und Löschwasser) werden zu 100 % durch die Gemeinde Wattenwil über die jeweilige Spezialfinanzierung Abwasser, beziehungsweise Wasser finanziert, geplant und ausgeführt. Die Gemeinde finanziert diese Investitionen hauptsächlich aus den zu erwartenden Anschlussgebühren und der vereinbarten Mehrwertabschöpfung.
Die Projektierung umfasst die Dimensionierung und Festlegung der Linienführung der Kanalisationsleitungen und die nötigen Massnahmen für den Anschluss an die bestehende Wasserversorgung.
Die erforderliche Erschliessungsstrasse wird auf Kosten des Grundeigentümers durch den selbigen erstellt und geht nach Fertigstellung und Abnahme in das Eigentum der Gemeinde Wattenwil über.
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