Meldewesen

Schweizerbürger*innen

Anmeldung

Niederlassung

Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage, vom Zeitpunkt des Einzuges in die Gemeinde an gerechnet. Für die Anmeldung am Schalter bedarf es einer gültigen ID oder eines gültigen Passes. Die Anmeldung kann auch via E-Umzug elektronisch erfolgen. Die Gebühr beträgt CHF 20.00 und ist bei der Anmeldung oder beim E-Umzug mit Kreditkarte oder Bar zu bezahlen. Seit 1. Februar 2024 ist im Kanton Bern die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohngemeinde nicht mehr nötig. Es wird demnach auch kein Niederlassungsausweis mehr ausgestellt.

Wochenaufenthalt
Alle in Wattenwil wohnhaften Wochenaufenthalter haben sich ebenfalls innert 14 Tagen anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Heimatausweis zu hinterlegen (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde).

Abmeldung
Der Wegzug aus der Gemeinde ist der Verwaltung spätestens am Abreisetag zu melden.

Umzug
Umzüge innerhalb der Gemeinde Wattenwil sind der Gemeindeschreiberei innert 14 Tagen nach Umzug zu melden. Dabei sind die alte sowie neue Adresse, das Umzugsdatum sowie die Wohnungszuweisung anzugeben. 

 

Ausländische Staatsangehörige

Anmeldung
Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage, vom Zeitpunkt des Einzuges in die Gemeinde an gerechnet. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Pass oder Identitätskarte / Personalausweis
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag (wenn bereits vorhanden)

Erfolgt der Zuzug aus dem Ausland mit der Absicht, in der Schweiz eine Stelle anzutreten, so hat die Anmeldung vor dem Stellenantritt zu erfolgen. 

Abmeldung
Diese hat spätestens am Wegzugtag durch persönliches Erscheinen zu erfolgen. Der Ausländerausweis ist mitzubringen.